Dank
einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (Vfgh) haben alle
Zivildiener, die ihren Dienst zwischen 1.1.2001 und 2.2.2006 geleistet
haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Verpflegungsgeldnachzahlung zu
stellen. Der Antrag selbst ist schnell gemacht, doch gilt es einige
Stolpersteine zu beachten. Darüber sprachen wir mit dem derzeitigen Zivildienst-Bundessprecher Paul Fiala.
Den Antrag und weitere Informationen erhaltet ihr bei der
Plattform für Zivildiener.
Achtung: Die Frist für Antragstellungen läuft am 29. September 2006 ab!