Folter in Italien jetzt vom Gericht bestätigt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet gegen das Vorgehen der italienischen Polizei beim G8-Gipfel in Genua

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Späte Gerechtigkeit gab es gestern für einen heute 62jährigen Globalisierungskritiker, der, wie hunderte weitere Demonstranten bei den Protesten gegen den G8-Gipfel im Juli 2001 in Genua von einer schwerbewaffneten Polizei misshandelt wurde. Er wehrte sich dagegen juristisch gewehrt und hat Erfolg.

Fast 14 Jahre später entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass das Agieren der Polizei Folter gewesen ist. Dem Kläger wurde ein Schadenersatz in Höhe von 45.000 Euro zugesprochen. Die italienische Regierung kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Der Mann hatte in der Diaz-Schule übernachtet, die in der Nacht vom 20. auf den 21. Juli 2001 von Einheiten der italienischen Polizei gestürmt wurde. Die Schlafenden wurden misshandelt und teilweise lebensgefährlich verletzt. Große Blutlachen am Boden, die Schreie der Gequälten, die Folterungen, die noch in den Polizeikasernen weitergingen, wohn die Verletzten verschleppt wurden, veranlassten auch konservative Medien zu der Frage, ob es zu einer "chilenischen Nacht" in Genua gekommen war.

Ziel war es, die Demonstranten zu demütigen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte nun, der brutale Einsatz der Polizei sei durch nichts zu rechtfertigen gewesen. Der Kläger habe sich beim Eindringen der Polizei mit erhobenen Händen an eine Wand gesetzt und den Beamten keinen Anlass zur Gewalt gegeben. Die Polizisten hätten vielmehr "willkürlich" zugeschlagen.

Der Kläger sei somit Opfer von "Folter" geworden. Der Menschenrechtsgerichtshof verwies unter anderem auf ein Urteil des obersten italienischen Gerichtshofes, der den Polizeieinsatz als "Strafaktion" bezeichnet hatte, deren Ziel es gewesen sei, Menschen zu demütigen und ihnen körperliches und psychisches Leid zuzufügen.

Heftige Kritik übte das Gericht am italienischen Justizsystem. So seien die Polizisten, die den Mann damals misshandelten, nie identifiziert und verurteilt worden. Dafür sei aber nicht fehlender Einsatz der Staatsanwaltschaft verantwortlich. Vielmehr habe sich das italienische Strafrecht als "ungeeignet" erwiesen, solche Fälle von Folter zu verfolgen. Die Polizei habe die Zusammenarbeit mit der Justiz "straflos" verweigern und die Identität der gewalttätigen Beamten zurückhalten können, kritisierten die Straßburger Richter.

Es sei ein "strukturelles Problem", das behoben werden müsse. Allerdings lässt der Menschenrechtsgerichtshof die Verantwortung der Politik dabei außer acht. Tatsächlich war 2001 die Rechtsregierung unter Berlusconi auf dem Höhepunkt ihrer Macht. Der Ex-Faschist Fini, der damals Innenminister war, wurde von mehreren Augenzeugen am Einsatzort erkannt.

Die Aufarbeitung der Polizeirepression verlief schleppend. Erst nach mehr als zwei Jahren wurden erste Anklagen gegen Polizisten erhoben. Doch während die Polizei zumindest in der Ära Berlusconi Protektion aus höchsten Kreisen des Staates bekam, und selbst nach der Verurteilung wurden die Polizisten gedeckt und im Amt gehalten, bekamen die Globalisierungskritiker die ganze Schärfe des Gesetzes zu spüren . So ist das gestrige Urteil aus Straßburg tatsächlich ein Akt der Gerechtigkeit für einen gefolterten Demonstranten.

Doch es wird weitere Fälle von Folter oder Demütigungen durch die Polizei nicht nur in Italien kaum verhindern. So kann das Urteil mit Entscheidungen höchster deutscher Gerichte verglichen werden, die einen Polizeikessel nachträglich für rechtswidrig erklärt haben, was aber keinerlei Konsequenzen für die Beteiligten hat und auch nicht verhindert, dass bei der nächsten Demonstration erneut Teilnehmer eingekesselt werden.

Polizeiwillkür auch in Weimar?

Dass in deutschen Polizeistationen durchaus auch Willkür herrschen kann, und es für die Betroffenen schwer ist, sich dagegen zu wehren, zeigte sich in den letzten Wochen in Weimar. Drei junge Menschen hatten der Polizei Gewalthandlungen in den Verwahrzellen vorgeworfen und waren wegen falscher Anschuldigungen angeklagt worden. Letzte Woche wurde der Prozess ohne Urteil eingestellt. Die Taz schrieb über das Verfahren:

Während der fünf Verhandlungstage war im großen Schöffensaal des Weimarer Amtsgerichts das Bild einer Polizei entstanden, die Prinzipien wie die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht kennt. Zum Standard der polizeilichen Mittel in Weimar gehören etwa die nackte Durchsuchung und die sogenannte Nachschau in Körperöffnungen. Auch die festgenommenen Weimarer mussten diese damals über sich ergehen lassen.