Emmely kann weiter klagen

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts über den angeblichen Betrug von 1,30 Euro wird auch die umstrittene Möglichkeit der Verdachtskündigung erneut ins Rampenlicht bringen.

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die juristische Auseinandersetzung um die Kündigung der Berliner Kassiererin Barbara E., die in den Medien als Emmely bekannt wurde, geht weiter. Ihr war vom Discounter Kaiser’s nach über 20-jähriger Betriebszugehörigkeit mit der Beschuldigung gekündigt worden, sie habe fremde Flaschenbons im Wert von 1,30 eingelöst, was Emmely bestritt.

Juristisch war sie in zwei Instanzen unterlegen. Das Berliner Landesarbeitsgericht hatte eine Berufung nicht zugelassen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat nun entschieden, dass Emmely in Revision gehen kann. Eine inhaltliche Prüfung des Urteils sei damit nicht verbunden, betonte das BAG. Sowohl das Solidaritätskomitee für Emmely als auch ihr Anwalt Benedikt Hopmann sehen die Entscheidung als ersten Erfolg.

Durch die heutige Entscheidung wird auch die Diskussion um die umstrittene Verdachtskündigung weitergehen, die im Fall von Emmely angewandt wurde. Weniger erfreut über die heutige Entscheidung dürfte hingegen Kaiser’s sein. Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche hat die ausgiebige Medienberichterstattung über die Kündigung dem Image des Discounters nachhaltig geschadet.

Vor einigen Wochen hat ein Artikel des wirtschaftsnahen Juristen Volker Rieble in der Neuen Juristischen Wochenschrift für Aufmerksamkeit und staatsanwaltschaftliche Prüfungen gesorgt. Er hat die Kassiererin als Lügnerin bezeichnet und sieht durch die Solidaritätsarbeit die Unabhängigkeit der Arbeitsgerichte in Gefahr.