Armut und Demut

Eine Studie zeigt: Unter Hartz IV wurde die Arbeits- zur Gesinnungskontrollbehörde

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Der jüngste Hartz IV-Sündenfall, bei dem in Göttingen ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur einem bettelnden Langzeitarbeitslosen die Bezüge kürzte, lässt die Frage nach der sozialpolitischen Einstellung der Arbeitsvermittler aufkommen. Denn um einen Bettelnden - wohlgemerkt in der Freizeit - längere Zeit zu beobachten, seine Bettel-Einkünfte zu schätzen, dies als Einkommen mit den Hartz IV-Groschen zu verrechnen und den Bettelnden so zu bestrafen, dies bedarf schon einer gewissen Blockwartmentalität, die anscheinend den Fürsorgegedanken der früheren Sozialhilfe ersetzt hat.

Wie sich unter dem Einfluss von Hartz IV die Einstellung von Arbeitsvermittlern gegenüber ihren „Kunden“ verändert hat, darüber gibt eine Studie der Universität Bielefeld Auskunft 1. Dabei wurden 107 Arbeitsvermittler in Arbeitsagenturen nach der Einstellung zu ihrer Tätigkeit befragt. Das Ergebnis: Unter Hartz IV wird der Umgang mit Arbeitslosen in den Arbeitsverwaltungen zu einer neuen Form sozialen Kontrolle. Bestraft werden nicht nur Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen (wie bisher schon), sondern bestraft wird mittlerweile vielmehr die innere Haltung, die Meinung. Mit „die Gedanken sind frei“ ist es unter Hartz IV jedenfalls für Arbeitslose vorbei, jetzt steht die rechte Gesinnung auf dem Prüfstand.

So konstatiert die Studie, dass zwar die Arbeitsvermittlung die zentrale Aufgabe der Arbeitsverwaltung sei, dies aber in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit in den „Hintergrund“ trete (weil, wo keine Jobs, auch keine Vermittlung). Was aber machen dann die Angestellten der Arbeitsverwaltung? Die einfache aber weitreichende Antwort, so die Sozialforscher, lautet: Aktivieren. Und dabei kommt es, so die fundamentale Einsicht eines Arbeitsvermittlers, auf die „Haltung“ der „Kunden“ an:

Also wenn ich nicht selbst in mir den Willen habe, hier von uns weg zu kommen, zu sagen: ‚Also am liebsten möchte ich mit denen hier nicht zu tun zu haben’, wenn das nicht in mir ist, dann wird das einfach nicht klappen...

Arbeitsvermittler in Süddeutschland

In derartigen Einstellungen wird Beschäftigung zu einer vom Willen des Arbeitslosen abhängigen Leistung. Das Arbeitsamt kann nur die Rahmenbedingungen setzen (Stellenangebote, Mobilitätshilfe, Zuschüsse) und dann liegt es an den Arbeitslosen selbst, etwas aus sich zu machen. Schaffen sie es nicht, war vermutlich der Wille nicht groß genug. Die Studie kommentiert diese Einstellung so: „Was bis hierher als Binsenweisheit der ökonomischen Eigenständigkeit daherkommt, gibt sich nur bei genauer Lektüre als etwas ganz anderes zu erkennen. Denn die objektive Situation auf dem Arbeitsmarkt spielt hier keine Rolle mehr: Arbeit zu finden wird subjektiviert.“ Und diese Einstellung ist in den Arbeitsämtern die Regel, denn „Vergleichbare Aussagen finden wir in fast allen Interviews mit Arbeitsvermittlern.“

Wie eine „falsche“ Einstellung von Arbeitslosen von Seiten der Arbeitsvermittler bestraft wird, zeigt das Beispiel eines Kraftfahrers, der eine „Trainingmaßnahme“ bei einem möglichen künftigen Arbeitgeber ablehnt:

… und der sollte eine Trainingsmaßnahme machen und wäre danach eingestellt worden, und dann hat er dem Arbeitgeber gesagt: "er wäre doch nicht bescheuert und würde doch nicht zwei Wochen für nichts arbeiten"...

Arbeitsvermittlerin

Der an sich ja nicht unbegründete Einwand ihres „Kunden“ weckt aber Zweifel an der Arbeitswilligkeit bei der Arbeitsvermittlerin und wird dann so beantwortet: „Fazit: als Nächstes bekommt der jetzt eine Gemeinwohlarbeit zugewiesen...“

Die Studie macht an diesem Beispiel klar, was sich unter Hartz IV geändert hat: Entscheidungen von Arbeitslosen werden nicht einfach mehr als Handlungen von autonomen Bürgern hingenommen, die bei Verstoß gegen das Gesetzt zum Beispiel durch Leistungsentzug bestraft werden. „Darum geht es heute nicht mehr: Es geht vielmehr um Einsicht und Kooperation.“

Der Arbeitslose ist in diesen Sichtweisen kein autonomer Bürger mehr und der Staat kein Organ der Volkssouveränität. Der Staat, so die Studie, wird hier zur formalen Organisation, die mit dem Arbeitslosen eine Tauschbeziehung eingeht: Er kriegt Hartz IV, aber dafür soll er arbeiten, auch wenn es nur für ein paar Euro ist. Die politische Verbindung zwischen Bürger, Volkssouverän und Herrschaftsinstitution, also die demokratische Verfasstheit, wird so aufgelöst in das einfache Modell eines „Tausches“ zwischen dem „Staat“ und dem „Kunden“.

Auch hier ist wieder anzumerken, dies ist keine Einzelmeinung, sondern: „Diese Denkweise wird von der Mehrheit der befragten Arbeitsvermittler innerlich geteilt.“ Nur eine Minderheit weist mittlerweile noch dieses Prinzip des Subjektivierens zurück und hält an der Vor-Hartz IV-Sicht der Dinge fest, dass nicht der eigene Wille, sondern die Lage am Arbeitsmarkt entscheidend ist:

Jetzt, was soll ich denn da für ein härteres Regiment führen, wenn die Leut’ nichts finden? Was soll ich denn da machen, soll ich sie erschießen?

Arbeitsvermittlerin aus dem Südwesten

„Aktivieren als soziale Kontrolle“, so die Studie, zielt heute primär direkt auf die Einstellung und Haltung. Und was bedeutet dies für den Arbeitslosen? Wer mit derartigen Zumutungen kein Problem hat und auch bereit ist, den sozialen Abstieg hin zu nehmen, könnte – freilich je nach Arbeitsmarktlage – von der Aktivierung profitieren: Sie würden bei der „richtigen“ Arbeitssuche (also die Bereitschaft, auch die schlechtbezahlteste und schmutzigste Arbeit anzunehmen) unterstützt. Wer sich allerdings weigert, dieses massive soziale Deklassierungs- und Ausbeutungsprogramm zu akzeptieren und zum Beispiel auf seiner Berufsidentität beharrt, denen – so die Studie – ergeht es schlecht: „Sie laufen Gefahr, in das Visier der Arbeitsvermittler zu geraten“ und „bekommen dann als Abweichler zusätzliche Probleme, da gerade bei ihnen die Haltung und nicht die Vermittlung in Arbeit in den Fokus des Arbeitsvermittlers gerät“.

Man muss sich deutlich vor Augen führen, was dieses – im soziologischen Fachjargon „nachsolidarische“ – Denken und Tun der Arbeitsbehörde bedeutet: Sie mutierte unter Hartz IV offensichtlich zu einer Kontroll- und Bestrafungsbehörde nicht nur des Handelns, sondern des Denkens, der Einstellung, der Gesinnung. Nicht nur die Zurückweisung einer Arbeit wird sanktioniert, sondern allein schon die nicht Hartz IV-kompatible Einstellung, mit einem erlernten Beruf ausreichend Geld zum eigenen Unterhalt zu verdienen und so ein normales Leben führen zu wollen. Die Arbeitsbehörden werden so praktisch zur Schule der Armut und Demut – die Armen- und Arbeitshäuser des 19. Jahrhunderts lassen ideologisch grüßen.