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[ 14. Jan 2007 ]

Aussendung der Rechtshilfe zu den Kundgebungen anlässlich der Regierungsangelobung

Eine Aussendung der Rechtshilfe zu den Kundgebungen anlässlich der Regierungsangelobung am 11. Jänner 2007.

 

Im Zuge einer Kundgebung am Morgen vor Alfred Gusenbauers Wohnung machten zahlreiche AktivistInnen ihrem Unmut gegen geplante Regierungsmaßnahmen Luft. So fanden sich gegen 6 Uhr in der Früh 60-70 Personen im 7. Wiener Gemeindebezirk ein. Die Lage blieb auch entspannt, bis Gusenbauer von der Polizei aus seiner Wohnung verbracht wurde. Kurz nachdem Gusenbauer mit seinem Dienstwagen verschwunden war, wurde eine Einheit der WEGA (Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung) auf die KundgebungsteilnehmerInnen losgelassen.

So liegen der Rechtshilfe zahlreiche Beschwerden über das Verhalten der anwesenden BeamtInnen vor, die von Drohungen bis zur Verweigerung der Herausgabe von Dienstnummern (geregelt durch Sicherheitspolizeigesetz §31 Abs 2 Z 2) reichen. Im Zuge eines Schlagstockeinsatzes wurden darüber hinaus zwei Personen unter fadenscheiniger Begründung vorübergehend festgenommen, eine der Personen anschließend auf eine Polizeistation gebracht. Nach einer Identitätsfeststellung wurden beide jedoch wieder freigelassen.

Von der Kundgebung gegen die Regierungsangelobung am späteren Vormittag sind der Rechtshilfe keinerlei Festnahmen bekannt. Von Seiten der Polizei kam es jedoch zu einem kurzen Peffersprayeinsatz. Anschließend zog eine Demonstration weiter über das Parlament, zur ÖVP-Zentrale, auch dabei wurden DemonstrantInnen von der Polizei mit Schlagstöcken attackiert.

Am Nachmittag bzw. Abend des Tages kam es schließlich noch zu einer Blockade des Ringes auf der Höhe der Universität Wien. Die Blockade wurde kurz vor 22 Uhr von der Polizei aufgelöst, die TeilnehmerInnen an der Versammlung vom Ring auf den Gehsteig abgedrängt. Im Zuge der Auflösung der Kundgebung wurde die Identität von mehereren Beteiligten aufgenommen.

Zusammenfassend ist seitens der Rechtshilfe festzustellen, dass speziell der Polizeieinsatz in der Früh rechtlich fragwürdig war, da dieser sicher kein "gelinderes Mittel" war und somit in keinem Verhältnis zu dem Ablauf der Kundgebung stand, im Gegenteil lediglich zu einer Eskalation der Situation beigetragen hat.

Alle Personen die in den nächsten Tagen wegen der Teilnahme an Kundgebungen am 11. Jänner mündlich oder schriftlich von der Polizei kontaktiert werden, sei hiermit auch nochmal nahe gelegt, von ihrem "Recht auf Aussageverweigerung" gebrauch zu machen bzw. sich im Zweifelsfall einen rechtlichen Beistand zu sichern.

Rechtshilfe zu den Kundgebungen gegen die Regierungsangelobung 2007