Juristisches Neuland

Gespräch mit dem Juristen Fredrik Roggan, der die Verfassungsbeschwerde gegen das NRW-Verfassungsschutzgesetz vorbereitet, nach dem den Verfassungsschützern das heimliche Hacken von privaten Computern über das Internet ermöglicht wurde

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Gegen das vom Landtag in Nordrhein-Westfalen beschlossene neue Verfassungsschutzgesetz, das den Verfassungsschützern auch das Eindringen in private Computer über das Internet gewährt, will Telepolis-Autorin Bettina Winsemann (Twister) Verfassungsbeschwerde einlegen (und hat dafür auch ein Spendenkonto eingerichtet). Das Gesetz ist als Testlauf zu verstehen, auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene Sicherheitsbehörden ähnliche Kompetenzen zu geben. Das wollte man bereits ohne rechtliche Grundlage auf Bundesebene machen und hatte auch schon richterliche Genehmigungen dafür erhalten, bis einem Ermittlungsrichter beim BGH bei einem Antrag Mitte November dann doch Bedenken kamen (Der Große Bruder im privaten Computer). Die Verfassungsschützer aus NRW dürfen nun prinzipiell auch in ganz Deutschland Computer heimlich hacken oder Trojaner einschleusen.

Bettina Winsemann hat Dr. Fredrik Roggan mit der Verfassungsbeschwerde beauftragt. Roggan ist Bundesvorsitzender der Humanistischen Union, Lehrbeauftragter an der Universität Potsdam und der FHVR Berlin, (Mit-)Herausgeber des "Handbuchs zum Recht der Inneren Sicherheit".

Sie bereiten eine Verfassungsbeschwerde gegen eine in NRW beschlossene Verfassungsschutznovelle vor. Worauf stützt sie sich?

Fredrik Roggan: Vor allem auf zwei Punkte. In der Novelle wird die verdeckte Online-Durchsuchung durch Polizei und Verfassungsschutz legalisiert. Außerdem wenden sich die Beschwerdeführer gegen eine in der Novelle enthaltene Regelung, die es dem Verfassungsschutz erlauben soll, an Internetangeboten wie Chatrooms teilzunehmen und mitzudiskutieren. Dafür gab es bislang in Deutschland keine legalen Grundlagen, in beiden Fällen handelt sich also um einen Probelauf des Gesetzgebers in NRW. Sollten die Regelungen Bestand haben, besteht die Gefahr, dass auch auf Bundesebene ähnliche Bestimmungen eingeführt werden. Mit der Verfassungsbeschwerde soll solchen Bestrebungen möglichst ein Riegel vorgeschoben werden.

Wurde die heimliche Online-Durchsuchung von Computern nicht schon praktiziert?

Fredrik Roggan: Tatsächlich wurden diese verdeckten Internetausforschungen schon längere Zeit betrieben, allerdings ohne gesetzliche Grundlage. Dieser Meinung war zumindest ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, der am 25. November in einen Beschluss feststellte, dass diese Online-Durchsuchungen nicht genehmigungsfähig und daher illegal seien. Jetzt soll mit der Novelle in NRW diese Praxis erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Wo sehen Sie die besondere rechtliche Brisanz bei der Regelung zur verdeckten Internetüberwachung?

Fredrik Roggan: Hier soll erstmals die heimliche Durchsuchung fremder Gegenstände legalisiert werden. Man stelle sich nur einmal vor, was es für einen gesellschaftlichen Aufschrei geben würde, wenn die heimliche Durchsuchung von Wohnungen legalisiert werden sollte. Hier sieht der Gesetzgeber mit gutem Grund vor, dass die Durchsuchung offen zu erfolgen hat. Es müssen sogar neutrale Personen hinzugezogen werden, wenn der Wohnungsinhaber nicht anwesend ist. Nur so kann eine Kontrolle der Maßnahme gewährleistet und jeglicher Missbrauch verhindert werden. Bei der heimlichen Internetüberwachung würden diese rechtsstaatlichen Mechanismen außer Kraft gesetzt.

Ist die grundrechtlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung mit der offenen Struktur des Internet vergleichbar?

Fredrik Roggan: Es muss vor allem bedacht werden, dass heute immer mehr - auch private - Lebensbereiche der Menschen über das Internet abgewickelt oder auch höchstpersönliche Sachverhalte auf Festplatten abgespeichert werden. Hier zeigt sich, dass mit dem heimlichen Hacken von PCs durchaus auch solche Informationen dem staatlichen Zugriff unterliegen, die früher nur durch Wohnungsdurchsuchungen zu erlangen waren.

Aber mit dem großen Aufschrei ist auch nach der NRW-Novelle nicht zu rechnen?

Fredrik Roggan: Es ist sicher richtig, dass die ganz großen Massen heute nicht für einen Protest gegen neue Überwachungsmethoden zu begeistern sind. Das war in den 80er Jahren zur Zeit der Bewegung gegen die Volkszählung noch anders. Heute sind es neben den Bürgerrechtsorganisationen auch Einzelpersonen, die sich dagegen wehren und eben auch mittels Verfassungsbeschwerden juristisch dagegen vorgehen. Erfreulicherweise gibt es auch in Teilen der Computerszene eine große Sensibilität gegenüber Überwachungsbefugnissen.

Halten Sie es für realistisch, dass das Bundesverfassungsgericht die Novelle kippt?

Fredrik Roggan: Das Gericht hat mehrere Entscheidungsmöglichkeiten. Es kann die Novelle komplett für nichtig erklären, wovon ich realistischerweise nicht ausgehe. Es kann sie natürlich auch für verfassungskonform erklären. Sehr wahrscheinlich ist es aber, dass das BVerfG einzelne Regelungen der Novelle für verfassungswidrig erklärt oder mit strengen Auflagen passieren lässt. Von dem Urteil hängt natürlich auch das weitere Vorgehen anderer Landesparlamente und des Bundesgesetzgebers ab. Sollte die Novelle vollständig für verfassungsgemäß erklärt werden, wäre die Tür für weitere auch bundespolitische Vorstöße in Sachen heimliche Internetüberwachung weit offen. Je größere Hürden das BVerfG der heimlichen Überwachung setzt, desto schwieriger sind solche Vorstöße. Hierin sehe ich auch eine Intention der Novelle aus NRW. Ein Gesetzgeber prescht vor und dann wird beobachtet, wie weit er damit kommt. Wenn er Erfolg hat, ziehen die anderen nach.

Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

Fredrik Roggan: Das Gesetz ist erst kürzlich veröffentlicht worden. Die Formulierung der Verfassungsbeschwerde wird sicherlich einige Wochen in Anspruch nehmen. Wann das Gericht dann eine Entscheidung fällt, ist noch nicht abzusehen. Bei dem Urteil über den Einsatz des IMSI-Catchers dauerte es über 3 Jahre. Da die Überlastung des Gerichts in der Zwischenzeit nicht geringer wurde, ist von einer ähnlichen Dauer auszugehen. Außerdem wird hier juristisches Neuland betreten, was eine besonders sorgfältige Prüfung erforderlich macht.